Ariadne Nutzungsbedingungen

Dieses Dokument legt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") fest, unter denen die Ariadne Maps GmbH, Brecherspitzstraße 8, 81541 München, Deutschland ("Ariadne") Kunden Lokalisierungs- und Tracking-Technologie für Innen- und Außenbereiche über die Website Ariadne.inc ("Website") und mobile Anwendungen sowie ihre proprietäre Hardware bereitstellt.

Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie durch Klicken auf "Ich akzeptiere" oder durch Ausführen eines Angebots ("Ariadne-Angebot") mit Ariadne, das auf diese Bedingungen im Namen eines benannten Unternehmens oder einer Organisation ("der Kunde") verweist, erklären, dass das Unternehmen oder die Organisation an diese Bedingungen als Kunde gebunden ist. Sie garantieren und versichern, dass Sie die volle Kapazität und Befugnis haben, diese Bedingungen im Namen des Kundenunternehmens oder der Kundenorganisation einzugehen.

Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, können Sie nicht auf die Dienste zugreifen. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden, und Sie werden daher darauf hingewiesen, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und vor der Nutzung der Dienste erneut zu konsultieren.

Der Kunde und Ariadne werden hierin auch gemeinsam als "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet.

  1. Ariadne-Dienste

    1. Ariadne wird die folgenden Dienstleistungen für den Kunden gemäß diesen Bedingungen sowie den Bedingungen des Ariadne-Angebots erbringen, sofern letzteres vom Kunden unterzeichnet wurde (im Folgenden als "Dienstleistungen" bezeichnet):
      1. a) Versand von Surveyors und Fernunterstützung für deren Installation, wenn der Kunde Surveyors in seinen Abonnementplan aufgenommen hat
      2. b) Analyse und Verarbeitung der von den Surveyors erhaltenen Informationen.
      3. c) Visualisierung der genannten Informationen auf dem Dashboard, wie im Angebot angegeben.
    2. Ariadne ist verantwortlich für die Analyse des Standorts für die Nutzung der Surveyors. Zweck dieser Analyse ist es sicherzustellen, dass genügend Surveyors an den optimalen Positionen innerhalb des Standorts platziert werden, damit je nach Bereich und Art des Standorts die bestmögliche Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit unter den gegebenen Umständen erreicht werden kann.
    3. Beide Parteien sind sich bewusst, dass die Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit von der Anzahl der Surveyors abhängt und dass die bestmögliche Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit je nach Art des Standorts im Allgemeinen variieren kann und von einem Teil zum anderen innerhalb des Standorts variieren kann. Eine präzise Positionierung und Lokalisierung ist eine Voraussetzung für die vollständige und sinnvolle Erfüllung des Ziels. Die statistische Datenauswertung und deren Visualisierung durch die REST-API, auf der die Bewegungsanalyse basiert, kann durch eine genauere Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit verbessert werden. Ariadne ist verpflichtet, zur Verbesserung der Datenqualität beizutragen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Ariadne, vor der Ausführung der Dienstleistungen den Standort des Kunden zu bewerten und dem Kunden alle notwendigen Richtlinien bezüglich der bestmöglichen Positionierung der Surveyors und der Lokalisierungsgenauigkeit bereitzustellen.
    4. Um diese Bewertung durchführen zu können, wird der Kunde Ariadne im Voraus alle verfügbaren Dokumente (insbesondere Lagepläne, Detailpläne) und Informationen zur Verfügung stellen, damit die bestmögliche Analyse der Bedingungen vor Ort durchgeführt werden kann.
    5. Der Funktionsumfang, den das Produkt von Ariadne bietet und der dem Kunden über das Visualisierungs-Dashboard zugänglich gemacht wird, hängt von der Dichte, dem Standort und der Art der Surveyors sowie vom Abonnementplan ab. Die Funktionen werden ausdrücklich im Ariadne-Angebot für Kunden aufgelistet, die über ein Angebot kaufen.
    6. Ariadne ist für die Dauer des Abonnements verpflichtet, die Hardware (Surveyors) auf eigene Kosten ordnungsgemäß betriebsbereit zu halten.
    7. Ariadne garantiert dem Kunden, dass es:
      1. a) das rechtliche Recht und die Befugnis hat, diese Bedingungen einzugehen und seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen;
      2. b) alle geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen einhalten wird;
      3. c) über das notwendige Know-how, Fachwissen und Erfahrung verfügt oder Zugang dazu hat, um seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen;
      4. d) jedes Gerät, jede Anwendung und jedes Produkt, das im Rahmen dieser Bedingungen bereitgestellt wird, frei von Viren, Würmern, Ransomware, Spyware, Adware und anderen schädlichen Softwareprogrammen ist;
      5. e) jedes Gerät, jede Anwendung und jedes Produkt, wenn es vom Kunden gemäß diesen Bedingungen verwendet wird, keine Gesetze, Statuten oder Vorschriften verletzt;
      6. f) jedes Gerät, jede Anwendung und jedes Produkt, wenn es vom Kunden gemäß diesen Bedingungen verwendet wird, keine geistigen Eigentumsrechte einer Person in irgendeiner Gerichtsbarkeit und unter irgendeinem anwendbaren Recht verletzt.
  2. Eingangsdatum und Aktivierung

    Der Abonnementzeitraum besteht aus einem optionalen ("Evaluierungszeitraum") Zeitraum (wenn dieser im Angebot ausdrücklich angegeben ist), gefolgt von einem ("Betriebszeitraum") Zeitraum. Der Abonnementzeitraum beginnt an dem Datum, an dem der Kunde Zugriff auf das Dashboard erhält und alle Surveyors installiert und Daten streamen, oder in jedem Fall einen Monat nach dem Datum, an dem das Ariadne-Angebot von den Parteien unterzeichnet wird ("Ausführungsdatum").

    1. Nach Erhalt und Installation der Surveyors muss der Kunde Ariadne manuell bewertete Daten für jeden von Ariadne angestrebten Key Performance Indicator (KPI) bereitstellen. Falls der Kunde diese Verpflichtung nicht erfüllt, kann Ariadne die Dienste eines externen Drittunternehmens in Anspruch nehmen, um den Bewertungsprozess durchzuführen, nachdem die Genehmigung des Kunden eingeholt wurde. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde und werden entsprechend weitergegeben.
    2. Wenn das Abonnement einen Evaluierungszeitraum umfasst, wird der zweite Zeitraum ("Betriebszeitraum") automatisch am Tag nach Ablauf des Evaluierungszeitraums aktiviert. Wenn der Kunde nicht wünscht, dass der Betriebszeitraum aktiviert wird, muss der Kunde Ariadne jederzeit während des Evaluierungszeitraums informieren, spätestens 15 Tage vor dem Ende des Evaluierungszeitraums.
  3. Installation

    1. Beide Parteien sind sich bewusst, dass die Installation der Hardware (Surveyors) für den vollständigen Betrieb des Systems erforderlich ist. Die Hardware muss mit der Fernunterstützung von Ariadne innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erreichen des oben angegebenen Standorts des Kunden installiert werden. Die Installation erfolgt mit der Fernunterstützung von Ariadne / mit der Unterstützung eines Partners von Ariadne / mit der Unterstützung eines Partners des Kunden gemäß den Anweisungen von Ariadne. Wenn der Kunde die Unterstützung eines Partners von Ariadne anfordert, wird Ariadne die Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Falls ein Vertreter von Ariadne auf Wunsch des Kunden während der Installation anwesend sein soll, trägt der Kunde die Arbeitsstunden und Reisekosten. Im Falle der Unterstützung eines Partners des Kunden gemäß den Anweisungen von Ariadne wird Ariadne nicht in den Rechnungsstellungsprozess einbezogen, da der Kunde direkt vom Partner in Rechnung gestellt wird. Ariadne wird dem Kunden die Versandbestätigung der Surveyors schriftlich (per E-Mail) zur Verfügung stellen. Der Kunde muss Ariadne so schnell wie möglich über die Ankunft der Hardware informieren. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die oben beschriebenen Bewertungsdienste durchzuführen (Absatz 2.1).
    2. Ariadne erhält eine Einmalzahlung (siehe unten, 4.1) vor dem Versand der Surveyors.
    3. Wenn die Surveyors nicht vom Kunden oder dem Partner des Kunden vor dem Startdatum des Abonnementzeitraums installiert werden oder unzureichend installiert werden (nicht basierend auf den Richtlinien und Anweisungen von Ariadne, was zu Dateninkonsistenzen führen könnte), werden das Start- und Enddatum des Evaluierungszeitraums (falls zutreffend) sowie das Start- und Enddatum des Betriebszeitraums nicht beeinflusst. Wenn ein Vertreter oder Partner von Ariadne vor Ort sein müsste, um den durch die unzureichende Installation verursachten Fehler zu beheben, trägt der Kunde die Kosten.
  4. Gebühren

    Die Abonnement- und Einmalgebühren sind im Angebot oder auf der Website angegeben, je nach Anwendbarkeit.

    Ariadne wird den Kunden gemäß dem folgenden Zeitplan in Rechnung stellen:

    1. Ariadne erhält eine Einmalzahlung zur Deckung der Implementierungs- und Versandkosten, wie im Angebot angegeben (Einrichtungsgebühren).
    2. Evaluierungszeitraum: Der Kunde zahlt Ariadne für die gesamte Dauer des Evaluierungszeitraums, der gemäß dem im Angebot angegebenen Rechnungsplan in Rechnung gestellt wird.
    3. Betriebszeitraum: Der Kunde zahlt Ariadne für die gesamte Dauer des Betriebszeitraums, wenn der Betriebszeitraum gemäß den Bedingungen von Abschnitt 2 oben aktiviert wird, in Rechnung gestellt gemäß dem im Angebot angegebenen Rechnungsplan.
    4. Falls Verkaufs-, Mehrwert-, Import- oder andere Steuern anfallen, ist der Kunde für deren Zahlung verantwortlich.
    5. Ariadne stellt dem Kunden für jede fällige Zahlung eine digitale Rechnung aus. Alle Rechnungen werden von Ariadne an die vom Kunden angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet. Wenn sich die Rechnungs-E-Mail-Adresse ändert, muss der Kunde Ariadne umgehend benachrichtigen.
    6. Abonnementrechnungen werden zu Beginn ihrer entsprechenden Abonnementzeiträume ausgestellt. Ariadne muss die fällige Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum vollständig erhalten, mit Ausnahme der in 4.1 angegebenen Einmalzahlung, die bei der Unterzeichnung des Angebots zu zahlen ist, um den Versand der Surveyors zu beschleunigen. Keine zusätzlichen Kosten für Geldtransfers und/oder andere Gebühren müssen von Ariadne übernommen werden. Unbezahlte Rechnungen unterliegen einer Finanzgebühr von 1,5% pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten.
    7. Alle Gebühren sind ausnahmslos nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, es sei denn, es ist ausdrücklich anders in diesen Bedingungen vorgesehen.
  5. Verlängerung und Kündigung

    1. Nach Abschluss des Betriebszeitraums wird das Abonnement gemäß den in Abschnitt 2 oben angegebenen Bedingungen automatisch jährlich verlängert, ohne dass eine gegenseitige Vereinbarung beider Parteien erforderlich ist. Wenn der Kunde keine automatische Verlängerung des Abonnements wünscht, muss der Kunde Ariadne spätestens 3 Monate vor Ablauf des Betriebszeitraums oder seiner jährlichen Verlängerung schriftlich per E-Mail benachrichtigen. Bei Kündigung bleibt der Kunde für bereits ausgestellte Rechnungen gemäß diesen Bedingungen und dem unterzeichneten Angebot haftbar.
    2. Wenn der Kunde das Abonnement vorzeitig kündigen möchte, bleibt der Kunde für die vereinbarten Gebühren haftbar, d.h. die vollen Kosten des Evaluierungszeitraums, wenn während des Evaluierungszeitraums gekündigt wird, und die vollen Kosten des Betriebszeitraums, wenn während des Betriebszeitraums gekündigt wird.
    3. Jede Kündigung des Abonnements erfolgt unbeschadet der Rechte einer Partei gegen die andere in Bezug auf einen vorherigen Anspruch oder eine Verletzung einer der Bestimmungen dieser Bedingungen. Alle Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf Haftung, Vertraulichkeit und Entschädigung sowie alle anderen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, die ihrer Natur nach überdauern sollen, bleiben nach der Kündigung des Abonnements bestehen.
    4. Nach der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die Surveyors zu entfernen und auf eigene Kosten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ende des Abonnements an Ariadne zurückzusenden. Es wird vereinbart, dass die Surveyors nach Erhalt einer Kontrolle unterzogen werden. Im Falle fehlender Surveyors wird dem Kunden der Ersatzkostenpreis für jeden Surveyor in Rechnung gestellt.
    5. Wenn ein weiteres Abonnement abgeschlossen wird, das die weitere Nutzung der Surveyors umfasst, müssen die Surveyors nicht zurückgegeben werden.
    6. Ariadne garantiert die Funktion und den Betrieb der installierten Surveyors. Ariadne wird alle Surveyors warten oder ersetzen, die nicht normal oder zufriedenstellend funktionieren.
  6. Datenschutz

    1. Ariadne verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 ("DSGVO"), der britischen Datenschutz-Grundverordnung ("UK DSGVO") und des britischen Datenschutzgesetzes 2018, des California Consumer Privacy Act ("CCPA") und des California Privacy Rights Act ("CPRA"), des revidierten Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz ("FDAP"). Darüber hinaus wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass Ariadne keine personenbezogenen Daten der Kunden des Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet, es sei denn, der Kunde entscheidet sich für die Nutzung von Softwaremodulen, die die Zustimmung des Endkunden zur Verarbeitung ihrer Daten einholen (z.B. für Marketing- oder Navigationszwecke). Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle anonymisierten Inhalte, die von, auf oder durch Ariadnes Surveyors angezeigt, gespeichert oder abgerufen werden, sowie alle Ergebnisse, die während des Abonnementzeitraums von Ariadnes Surveyors erhalten werden, streng vertraulich behandelt werden, wobei ein angemessener Sorgfaltsgrad verwendet wird, um unbefugten Zugriff, Nutzung oder Offenlegung zu vermeiden. Der Kunde kann eine Sicherungskopie der ihm bereitgestellten Daten anfertigen, die den Urheberrechtshinweis des Originaldatenträgers tragen muss.
  7. Eigentum an Hardware und Software

    1. Ariadne behält das Eigentum an der Hardware (in Bezug auf die Geräte) und der Software (in Bezug auf das Dashboard), die zur Erbringung der Dienstleistungen während der Dauer des Abonnements verwendet werden.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Hardware (die Geräte) und die Software (das Dashboard) gemäß dem Zweck dieser Bedingungen während der Dauer des Abonnements zu nutzen.
    3. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle anonymisierten Inhalte, die von, auf oder durch Ariadnes Geräte angezeigt, gespeichert oder abgerufen werden, sowie alle Ergebnisse, die während der Laufzeit des Abonnements von Ariadnes Geräten erhalten werden, das geistige Eigentum (IP) von Ariadne sind, sie gehören / werden Ariadne während und nach Abschluss des Abonnements gehören und sind durch Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt.
    4. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Daten, die Ariadne vom Kunden erhält, nur zum Zwecke der Berichterstattung und Analyse durch Ariadne verwendet werden und das Eigentum an diesen Daten dem Kunden gehört.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen und die Geräte an Dritte zu verkaufen oder zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Zugang zum Dashboard zu gewähren, es sei denn, ein solcher Zugang ist für die Nutzung der Geräte und die Bewertung der Anwendbarkeit von Ariadnes Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden im Rahmen dieser Bedingungen erforderlich.
  8. Vertraulichkeit

    1. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jegliche Art von Informationen, die sich auf eine der Parteien beziehen und der anderen Partei oder deren Direktoren, Führungskräften, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmern und Vertretern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzberater, Anwälte und Buchhalter) oder Agenten (zusammenfassend „Die Vertreter der Partei“) gemäß den vorliegenden Bedingungen (ob vor, am oder nach dem Ausführungsdatum hiervon) von der offenlegenden Partei oder den Direktoren, Führungskräften, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmern und Vertretern der offenlegenden Partei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzberater, Anwälte und Buchhalter) oder Agenten (zusammenfassend „Die Vertreter der Partei“), entweder direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich, elektronisch oder in irgendeiner anderen Form von Medien, wie Geschäftspläne, Designs, Dokumente, Finanzdaten, Marktinformationen, Marketingpläne, Forschung, Software, Quellcode, Geschäftsgeheimnisse, Informationen über die Nutzung eines Computers oder mobilen Geräts oder Technologie einer Person, einschließlich (zum Beispiel) IP-Adresse, MAC-Adresse, eindeutige Gerätekennungen oder jegliche Informationen, die passiv über die Online- oder In-Store-Aktivitäten, das Browsen, die Anwendungs- oder Hotspot-Nutzung oder den Gerätestandort einer Person erfasst werden, einschließlich aller „visualisierten Informationen“, die auf dem Dashboard angezeigt werden (z. B. Besucherzahlen, Verweildauer, Heatmap usw.) und aller schriftlichen Analysen, Zusammenstellungen, Prognosen, Studien oder anderer Dokumente, die von der Partei oder den Vertretern der Partei im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen und den hierin erbrachten Dienstleistungen erstellt wurden und die solche Informationen enthalten oder widerspiegeln, im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet werden.
    2. Die folgenden Informationen sind von den vorherigen Vertraulichkeitsverpflichtungen ausgenommen:
      1. a) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren.
      2. b) Informationen, die sich im Besitz der einen Partei befanden, die von der anderen Partei offengelegt werden sollen, wie durch schriftliche Aufzeichnungen bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen wird.
      3. c) Informationen, die einer der Parteien von einem Dritten offengelegt wurden, der diese Informationen nicht direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten hat.
      4. d) Informationen, deren Offenlegung zur Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder zur Durchsetzung eines Rechtsakts erforderlich ist.
    3. Die Bedingungen des vorliegenden Artikels gelten uneingeschränkt auch nach dem Ende des Abonnements in irgendeiner Weise weiter.
  9. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss des Abonnements unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch die wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, deren Auswirkungen dem wirtschaftlichen Ziel, das die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn sich die Bedingungen als unvollständig erweisen.
  10. Gerichtsstandsvereinbarung/Anwendbares Recht

    1. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Deutschlands und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.
    2. Jeder Streit, jede Kontroverse oder jeder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergibt, wird, sofern nicht einvernehmlich gelöst, endgültig von den zuständigen Gerichten in Bayern entschieden.
  11. Höhere Gewalt

    1. Jede Partei wird von der Haftung für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus den Bedingungen während eines solchen Zeitraums und in dem Umfang befreit, in dem die ordnungsgemäße Erfüllung durch einen Umstand verhindert wird, der außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Bürgerkrieg, staatliche Beschränkungen, Feuer, Embargos, Mangel, Verzögerung oder Unterbrechung der Kommunikation oder externer Netzwerke oder andere Umstände von ähnlicher Bedeutung ("Ereignis Höherer Gewalt").
    2. Eine Partei, die sich auf ein Ereignis Höherer Gewalt berufen möchte, muss der anderen Partei unverzüglich den Beginn und das Ende eines Ereignisses Höherer Gewalt mitteilen. Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen einer Nichterfüllung der Bedingungen, die durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird, zu verhindern und zu verringern. Ein Ereignis Höherer Gewalt, das einen Unterauftragnehmer betrifft, wird als ein Ereignis Höherer Gewalt betrachtet, das den Lieferanten betrifft, vorausgesetzt, dass die Umstände als solche ein Ereignis Höherer Gewalt gemäß diesem Abschnitt darstellen. Der Lieferant muss jedoch in einem solchen Fall wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Verpflichtungen selbst zu erfüllen oder so schnell wie möglich einen anderen Unterauftragnehmer für die Erfüllung hierunter zu beauftragen, andernfalls verliert der Lieferant sein Recht, sich auf das Ereignis Höherer Gewalt zur Entlastung zu berufen.
    3. Wenn eine Partei aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt länger als einen (1) Monat daran gehindert wird, ihre Verpflichtungen aus den Bedingungen zu erfüllen, ist die andere Partei berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Keine Partei haftet der anderen gegenüber in Bezug auf die Beendigung des Abonnements aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt. Dieser Abschnitt entbindet den Lieferanten jedoch nicht von seiner Pflicht, einen Katastrophenwiederherstellungsplan oder einen Geschäftskontinuitätsplan umzusetzen, wie in diesen Bedingungen festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.
  12. Schlussbestimmungen

    1. Haftung. Ariadne verpflichtet sich, den Kunden und die Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter, Agenten, Nachfolger und Abtretungsempfänger des Kunden vor jeglichen Schäden, Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Verlusten, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit den hierin erbrachten Dienstleistungen ergeben, zu schützen, zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, sowie für jegliche Handlungen oder Unterlassungen von Ariadne, ihren Vertretern, Agenten, Nachfolgern und Abtretungsempfängern im Zusammenhang mit diesen Bedingungen. Die Gesamthaftung von Ariadne für alle Ansprüche, Verluste, Kosten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, darf in keinem Fall die insgesamt vom Kunden an Ariadne bis zu dem Ereignis, das die Haftung begründet, gezahlten Gebühren übersteigen.
    2. Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt Ariadne hiermit eine allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter und seine verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung ihrer Daten zu beauftragen. Ariadne wird dem Kunden auf Anfrage Einzelheiten zu seinen Unterauftragsverarbeitern zur Verfügung stellen.
    3. Keine Beschäftigung. Die Parteien erkennen an und stimmen ausdrücklich zu, dass Ariadne kein Mitarbeiter des Kunden ist, sondern seine Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen als unabhängiger Dienstleister für den Kunden erbringt. Die vorliegenden Bedingungen begründen keine Agentur-, Beschäftigungs-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Franchise- oder andere ähnliche oder besondere Beziehung zwischen den Parteien, und nichts in den vorliegenden Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass eine Partei als Vertreter, Partner, Repräsentant oder Prinzipal der anderen Partei für irgendeinen Zweck angesehen wird.
    4. Referenzierbarkeit. Der Kunde stimmt zu, dass Ariadne den Kunden als Kunden identifizieren und das Markenzeichen oder Logo des Kunden in Verkaufspräsentationen, Werbematerialien, Mitteilungen und Pressemitteilungen verwenden darf, sowie um ein kurzes Kundenprofil für die Verwendung durch Ariadne auf der Website von Ariadne zu Werbezwecken zu entwickeln.
    5. Keine Person, die nicht Partei dieser Bedingungen ist, hat irgendwelche Rechte aus den Bedingungen. Dies berührt nicht die Rechte eines Dritten gegen Ariadne für irgendwelche Folgen ihrer Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Erfüllung hiervon, sowie für irgendwelche Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die sie bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendet oder denen sie solche Dienstleistungen anvertraut hat, welche Rechte unabhängig von diesen Bedingungen bestehen oder verfügbar sind.
    6. Benachrichtigungen. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, müssen alle Benachrichtigungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit diesen Bedingungen schriftlich, persönlich, per Kurier oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die folgende Adresse erfolgen.